AGB´s
1. Vertrag
Durch die Bestätigung des ersten Termins (Erstgespräch) gilt der Vertrag zwischen Priska Liebhart - Training für Hund und Mensch und dem Teilnehmer als geschlossen. Der Teilnehmer erklärt sich durch den Vertragsabschluss mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Priska Liebhart - Training für Hund und Mensch einverstanden.
2. Zahlung und Rücktritt
Die Bezahlung des Erstgesprächs und den einzelnen Trainingsstunden erfolgt direkt im Anschluss an das Training in bar oder per Überweisung. Die Bezahlung der Zehnerkarten erfolgt vor oder spätestens zu Beginn der ersten Trainingseinheit in bar oder per Überweisung. Abgerechnet wird entsprechend des Preiskatalogs der auf der Internetseite www.priskaliebhart.de angegeben ist.
Sofern eine Trainingseinheit 24 Stunden vorher abgesagt wird, kann ein Ersatztermin vereinbart werden oder die Stunde ersatzlos entfallen. Erscheint der Teilnehmer nicht zu der Stunde, ist nicht anzutreffen oder sagt nach Ablauf der 24 Stunden-Frist ab, ist die Trainingsstunde in vollem Umfang zu bezahlen.
3. Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer versichert, dass der Hund gesund und geimpft ist, keine ansteckenden Krankheiten vorliegen, der Hund ausreichend haftpflichtversichert ist und dass er behördlich gemeldet ist. Über chronische Erkrankungen muss ich vor der ersten Stunde informiert werden.
4. Stundenausfall und/oder Terminverschiebung
Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar (Starkregen, Sturm, Gewitter, Blitzeis oder ähnliches) werden die Trainingsstunden durch die Trainerin abgesagt. Ausgefallene Stunden werden nach Möglichkeit zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.
5. Erfolg
Da Hundetraining von vielen Faktoren abhängig ist, kann nicht garantiert werden, dass die besprochenen Ziele erreicht werden.
6. Haftung
Priska Liebhart - Training für Hund und Mensch haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den Teilnehmer und/oder seinen Hund verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden durch Dritte und/oder deren Hunde. Der Teilnehmer haftet für die von ihm verschuldeten oder von seinem Hund verursachten Schäden. Er informiert außerdem Begleitpersonen über diese Haftungsregelung. Alle Teilnehmer handeln auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko.
7. Salvatorische Klausel
Bei Eintreten der Unwirksamkeit einer Bestimmung, hat dies nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.